Betreutes Wohnen (SBW)

Kontakt: Frank Beenen

Jugendhilfe JuLA
– Betreutes Wohnen –
Wienbachstr. 21
46286 Dorsten

Tel.: +49 2369  7419 369
Fax: +49 2369  7419 368
jula@dorstener-arbeit.de

 

Wir bieten

Das „Sozialpädagogisch Betreute Wohnen“ oder einfach nur: „Betreutes Wohnen (SBW)“ kann nach einer vorausgegangenen stationären Hilfe eine sinnvolle Anschlussmaßnahme darstellen. Die Plätze im „SBW“ können aber auch aus einem anderen „Kontext“ bzw. einer anderen „Wohnform“ heraus belegt werden. In diesen Fällen kann eine vorausgehende „Vorbereitungsmaßnahme“ bzw. ambulante Hilfe (Fachleistungsstunden) installiert werden, um den Übergang ins „SBW“ reibungslos zu gestalten. Der Inhalt und Umfang der jeweiligen Einzelmaßnahme wird im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart.

Die Betreuung im Rahmen des SBW findet in der Regel in Einzelwohnungen statt, deren Standorte im Stadtgebiet von Dorsten wechseln können. Falls möglich, werden Wohnräume angemietet, die nach Abschluss der Betreuung an die jungen Volljährigen übergeben werden können. Gegenwärtig ist es auf dem Wohnungsmarkt in Dorsten nicht einfach, Appartements bzw. Einzelwohnungen mit 30 qm bis 50 qm (1 ½ -2 ½ Zimmer) zu finden. Aus diesem Grund müssen wir gelegentlich auch auf größere Wohnungen (3 ½ Zimmer) mit mehr als 60 qm zurückgreifen, die über zwei Einzelzimmer (Schlafzimmer), einen Wohnraum, eine Küche und ein Bad verfügen. In den größeren Wohnungen können bis zu zwei junge Menschen individuell betreut werden. Das SBW ist ein Angebot für junge Volljährige bzw. Jugendliche,

  • die noch nicht alleine leben können oder wollen,
  • die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können,
  • die sich in einer akuten Lebenskrise befinden,
  • die nicht in einer Wohngruppe integrierbar sind,
  • die über ein ausreichendes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit verfügen,
  • die noch einen individuellen Unterstützungsbedarf haben.
Aufnahmealter

Das SBW ist für junge Volljährige geeignet, die in ihrem Verselbständigungsprozess noch Hilfe und Unterstützung benötigen. Das SBW kann auch ein alternatives Betreuungsangebot für Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr sein, wenn sie bereits gezeigt haben, dass sie ausreichend zuverlässig und selbständig sind. Das SBW bietet noch einen geschützten Rahmen mit Gestaltungsspielraum zur Gewinnung von eigenen „Lebenserfahrungen“.

Allgemeine Indikationen für eine Aufnahme
  • Ausreichende Eigenverantwortung und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit
  • Ausschluss einer akuten Selbst- und/oder Fremdgefährdung
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Maßnahme bzw. Ausbildung
Ausschlusskriterien

Die Maßnahme ist nicht geeignet, bzw. muss beendet werden:

  • bei fehlender Bereitschaft zur Zusammenarbeit oder totaler Verweigerung.
  • bei permanenter Selbst- und/oder Fremdgefährdung.
  • bei einer geistigen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung.
  • bei Vorliegen einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung, die primär medizinische Hilfe erfordert.